Rennregeln der Sled dog Friends Oberndorf e.V.

§1 Anmeldung:
– Anmeldungen müssen vor Beginn des Rennens erfolgen. Spezifische Fristen sind vom Rennleiter im Voraus festzulegen.
– Ummeldungen können Vorort geprüft werden, es besteht kein Anrecht auf Ummeldung.
– Der Rennleiter kann, mit triftigen Grund, Teilnehmer ablehnen.
– Der Rennleiter kann, aus triftigem Grund, jeden Hund ablehnen
– Eine Haftpflichtversicherung die die Risiken und Konsequenzen des Schlittenhundesportes umfasst, ist zwingend erforderlich. Ohne diese Versicherung ist die Anmeldung als nicht gemeldet zu werten
– Beiträge müssen vor dem Start entrichtet werden.

$2 Haftung:
– Jegliche Haftung der Organisatoren, des Rennleiters, Sponsoren und aller anderen Beitragsleistenden ist bei Eigenverschulden des Teilnehmers/ dessen Dog Handlers ausgeschlossen Die Teilnehmer halten die Organisation, den Rennleiter und Sponsoren schad-und klaglos, bezüglich Ansprüche entstehend aus Körperverletzung, Verletzung der Hunde oder Sachbeschädigung, einschließlich abgegebener und evtl. verlorener Hunde oder verloren gegangener Lebensmittel und/ oder Vorräte und ähnlichem.
– die Organisation uneingeschränkte Rechte an Fotos und Informationssammlungen bezüglich des Event und der Teilnehmern. Diese Daten und das Bildmaterial dürfen von den Organisatoren für Werbezwecke, Öffentlichkeitsarbeit und Reklame uneingeschränkt genutzt werden.

§3 Fahrer:
– Ein Fahrer, der in einem Lauf disqualifiziert wurde, darf nicht mehr an diesem Rennen starten.
– Neue Fahrer müssen an der Musherbesprechung am Freitagabend teilnehmen. Der Rennleiter kann diese Regel aussetzen, wenn ein Teilnehmer aus wichtigen oder unvorhergesehenen Umständen verhindert ist. In jedem Fall ist der Fahrer verpflichtet, sich vor Beginn des Rennens von einem Offiziellen umfassend informieren zu lassen.

§4 Hunde:
– Jedes Team oder jeder Hund, das/ der an der Startlinie in den Augen des Rennleiters nicht fähig erscheint, das Rennen sicher zu absolvieren, muss disqualifiziert werden.
– Das Mindestalter der Hunde beträgt 12 Monate.
– Jeder Hund der in einer Klasse eines Rennens gestartet ist darf in keiner 2ten Klasse starten.

§5 Krankheiten:
– Kein Hund und kein Equipment darf aus einem Zwinger mitgebracht werden, in dem es Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose oder eine andere, ansteckende Krankheit gibt.
– Sollte der Tierarzt bei einem anwesenden Hund eine ansteckende Krankheit diagnostizieren, muss das Team disqualifiziert werden und das Gelände sofort verlassen.
– Der Rennleiter und der verantwortliche Tierarzt können jeden Hund mit medizinischer oder anderer Begründung als unfähig erklären, am Rennen teilzunehmen oder es fortzusetzen. Falls der Tierarzt bei einem Hund eine ansteckende Krankheit diagnostiziert, sind der Hund und der Teilnehmer zu disqualifizieren und das ganze Team muss sofort das Wettbewerbsgelände verlassen.
– Alle anwesenden Hunde sollen gemäß der Empfehlungen des Tierschutzes geimpft sein. Empfohlene Impfungen: Tollwut, Parvovirose, Staupe, Zwingerhusten (bordetella parainfluenza virus, caniner Adenovirus 2). Alle Hunde müssen innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Start des Rennens bereits ihre Impfungen bekommen haben. Die Haupt- Impfungen müssen mindestens 21 Tage vor dem Start des Rennens geschehen

§6 Ausrüstung:
– Maulkörbe und Würge- oder Elektroschock-Halsbänder sind verboten.
– Peitschen sind verboten.
– Jedem Fahrer muss von den Organisatoren eine Startnummer zur Verfügung gestellt werden. Der Fahrer muss seine Startnummer während des ganzen Rennens gut sichtbar am Körper tragen oder dort, wo es von der Rennleitung verlangt wird.
– In den Fahrrad, Scooter und Wagenklassen herrscht Helmpflicht.

§7 Start-Zielregeln:
– Der Veranstalter erstellt vor dem Start eine Startliste in der die Startreihenfolge festgelegt wird. Sollte aus triftigen Grund etwas gegen diese Reihenfolge sprechen, so ist dies schnellstmöglich nach Bekanntwerden der Startliste der Organisation mitgeteilt werden.
– Die Startreihenfolge am zweiten Tag wird bestimmt durch die Zeiten am ersten Tag, wobei das schnellste Team als erstes startet, das zweitschnellste als Zweites usw. Sollten Teilnehmer mehrfach starten, so kann hiervon abgewichen werden um den Musher die Teilnahme zu ermöglichen.

§7.1 Zeitmessung:
– Die Zeitmessung wird manuell im Sekundentakt erstellt, die Zeitmessung erfolgt mit der Funkuhr.

§7.2 Startpunkt:
– Das vordere Rad bestimmt den Startpunkt und darf die Startlinie nicht überqueren, bevor das Startsignal gegeben ist.
– Vor dem Start muss das startende Team an der Startlinie (gem. § 15.1) vollständig zum Stehen kommen, außer der Rennleiter fordert das Team zum fliegenden Start auf.
– Die Zeitmessung beginnt für alle Teams zur vorgegebenen Startzeit.
– Ein Gespann, welches zur festgesetzten Startzeit oder innerhalb eines halben Startintervalls nach der vorgesehenen Startzeit nicht in der Startposition ist, wird zum verspäteten Gespann erklärt, die Zeitnahme läuft ab der festgesetzten Startzeit.
– Ein verspätetes Gespann darf erst starten, wenn das letzte Gespann in dieser Klasse gestartet ist.
– Ein Gespann, das sich dann auch zum späteren Startzeitpunkt verspätet, wird für diesen Lauf nicht gewertet.
– Bei einem Frühstart, bei dem weder Fahrer noch seine/ihre Helfer Schuld haben noch dies mit Absicht oder gewollter Missachtung der Regeln geschehen ist, soll die Startzeit des Teams entsprechend angepasst werden.
– Wenn von der Rennleitung nicht anders vorgegeben, ist Hilfestellung im Startbereich erlaubt.

§7.3 Ziel:
– Ein Team hat das Ziel erreicht, wenn der Vorderreifen die Ziellinie überquert.
– Wenn ein verloren gegangenes Team die Ziellinie vor seinem Fahrer überquert, zählt der Zeitpunkt, zu dem der Fahrer die Linie überquert als Einlaufzeit-
– Das Team mit der schnellsten Zeit in seiner Klasse muss der Gewinner dieser Klasse sein.

§8 Streckenregeln:
– Gespann und Musher müssen die gesamte, vom Veranstalter festgelegte Strecke befahren.
– Verlässt ein Gespann die festgelegte Strecke, so muss der Musher sein Gespann an die Stelle zurückführen, wo es die Strecke verlassen hat.
– Alle Gespanne dürfen, an vom Rennleiter bestimmten Stellen der Strecke, von offiziellen Helfern die gleiche Hilfe erhalten, außer wenn es sich um ein führerloses oder unkontrolliertes Gespann handelt, welches eine deutliche und gegenwärtige Gefahr für sich selbst, andere Gespanne oder Personen darstellt, dann dürfen Offiziellen und Zuschauer eingreifen, um das Team in Sicherheit zu bringen. In allen anderen Fällen dürfen Helfer nur auf Verlangen und Anweisung des Mushers helfen. Die Hilfe begrenzt sich auf das Halten des Schlittens/Wagens und das Sichern der Hunde. Der Musher soll das Team stoppen und klare Anweisungen an den Helfer geben und sich gegenüber den Offiziellen respektvoll benehmen.
– Entsprechend den Weisungen des Rennleiters dürfen sich Musher desselben Laufes gegenseitig helfen.

§8.1 Führerlose Gespanne und Hunde:
– Alle Musher müssen davon ausgehen, dass ein freies Gespann oder freie Hunde gefährdet sind.
– Ein führerloses Gespann bzw. ein führerloser Hund darf ein anderes Gespann nicht verzögern oder behindern.

§8.2 Überholen:
– Wenn ein Musher beabsichtigt, ein Gespann zu überholen, kann er Vorfahrt verlangen, wenn sein Leithund weniger als 15 Meter vom Wagen des zu überholenden Gespanns entfernt ist.
– Das Team, das überholt werden soll, muss den Weg für das überholende Team freimachen, verlangsamen und, wenn der überholende Fahrer es verlangt, anhalten
– Wenn es beim überholende Team durch den Überholvorgang zu einer Verwicklung kommt, kann der überholende Fahrer verlangen, dass der Überholte 1 Minute warten, damit die Verwicklung gelöst werden kann. Dies gilt bei Klassen mit 8 und mehr Hunden. Bei allen anderen Klassen kann verlangt werden, 30 Sekunden zu warten. Diese Regel gilt nicht für Cross, Fahrrad und Scooter Klassen.
– Solange der Überholende seine Hunde zum Laufen anhält, darf ein überholtes Gespann das überholende erst wieder überholen, wenn beide Musher einverstanden sind.
– Nach abgeschlossenem Überholvorgang braucht das überholte Team nicht zu warten wenn:
– der andere Fahrer seine Ausrüstung reparieren muss
– der andere Fahrer anhält, um die Position von Hunden zu tauschen, oder einen Hund in den Schlittensack zu laden
– der andere Fahrer den Trail verlässt
– In Cross, Fahrrad und Scooter Klassen muss nur angehalten werden, wenn sich durch das Überholen ein Unfall ereignete oder zum Schutz der Hunde.
– Wenn ein Fahrer auf zwei oder mehr stehende Teams auffährt, kann er alle stehenden Teams überholen, wenn er sich vergewissert, dass dies nicht mit einer Gefahr für die stehenden Teams verbunden ist. Die stehenden Teams müssen dabei behilflich sein, den Weg freizumachen.
– Einander folgende Gespanne müssen einen Abstand von mindestens einer Teamlänge einhalten, ausgenommen beim Überholen oder im Zielbereich.
– Wenn ein Team im Zielbereich überholt wird, muss es nicht anhalten oder den Trail freigeben

§8.3 Temperaturen:
– Am Startbereich ist ein Thermometer aufzustellen.
– Das Rennen findet bis zu einer Temperatur von +15°C statt.
– Ab einer Temperatur von +15°C wird eine Musherbesprechung einberufen in der das weitere Vorgehen besprochen wird.
– Jeder Musher ist für das Tier wohl selbst verantwortlich da er sein Team am besten kennt. Er muss selbst entscheiden ob er an diesem Lauf startet.

§9 Verantwortlichkeit und Sportlichkeit:
– Die Musher sind verantwortlich für ihr eigenes Betragen sowie für das Verhalten ihrer Hunde und der benannten Helfer auf dem Rennplatz und auf der Strecke.
– Gesunder Menschenverstand und Sportlichkeit müssen vorherrschen. Das Betragen von Musher, Helfer oder Gespann auf Rennplatz und Strecke, das nach Ansicht des Rennleiters dem Ansehen des Sports oder des Rennens schadet, führt zur Disqualifikation des betreffenden Gespanns.
– Grundsätzlich sind frei laufende Hunde im Rennbereich nicht erlaubt. Allerdings hat der Rennleiter das Recht, auf diese Regel zu verzichten, wenn er überzeugt ist, dass es im Interesse des Teams ist und dass der Musher die volle Kontrolle über die Hunde hat. Letzteres bedeutet, dass die Hunde keine anderen Hunde, nichts im ganzen Stake-Out Bereich, keine Ausrüstungen und keine anderen Musher stören.

§10 Tierschutz:
– Die Misshandlung von Hunden mit oder ohne Hilfsmittel ist verboten. Wenn nach Meinung des Rennleiters ein Musher einen Hund misshandelt, muss dieser Musher disqualifiziert werden.
– Alle Fahrer müssen den Schutz für ihre Hunde garantieren und sind dafür verantwortlich.
– Verstöße gegen die Regeln sollen unmittelbar korrigiert werden. Veranstalter und Rennleiter sollen nicht zögern, schwere Straftaten an Strafverfolgungsbehörden zu melden.
– Alle Hundetransportmittel (Hundeboxen) müssen gegen Wetterbedingungen (Temperatur, Wind, Regen usw.) sowie vor Auspuffgasen schützen.
– In dem Fall, dass ein oder zwei Hunde ohne Hundebox transportiert werden müssen, muss darauf geachtet werden, dass die Hunde nicht im Auto frei sind und/oder dass sie nicht am Halsband befestigt sind. Hundeboxen sind zu bevorzugen.
– Es muss für Frischluftversorgung und ausreichend Luftzirkulation gesorgt werden.

§11 Regelverstöße:
§11.1 Meldung von Helfern des Rennleiters:
– Helfer der Rennleitung müssen offensichtliche Regelverstöße sofort oder unmittelbar nach Abschluss des entsprechenden Laufes dem Rennleiter melden. Mündlichen Meldungen haben innerhalb einer (1) Stunde nach Beendigung des entsprechenden Laufes der jeweiligen Kategorie schriftliche Berichte an den Rennleiter zu folgen.
– Der Rennleiter ist verpflichtet, über alle ihm von Offiziellen gemeldeten Verstöße eine Entscheidung zu fällen. Diese Entscheidung und möglicher Folgen ist den Helfern, die den Regelverstoß gemeldet haben, mitzuteilen.

§11.2 Meldungen von Teilnehmern:
– Musher, die angebliche Verstöße anderer Musher anzeigen möchten, müssen diese unmittelbar nach Abschluss des entsprechenden Laufes der jeweiligen Kategorie dem Rennleiter melden.
– Allen mündlichen Meldungen haben innerhalb einer (1) Stunde nach Beendigung des entsprechenden Laufes des jeweiligen Sportlers schriftliche Berichte an den Rennleiter zu folgen.

§11.3 Protest und Anhörungen:
– Musher, die in einen Bericht über einen angeblichen Regelverstoß verwickelt sind, müssen über den Protest durch den Rennleiter informiert werden. Allen Beteiligten muss der Zugang zum Protestes vor jeglicher Anhörung gewährt werden
– Genannte Anhörungen müssen vom Rennleiter geleitet werden.
– Jeder Verstoß gegen die Rennregeln muss vom Rennleiter entweder mit einem mündlichen Verweis, einer Verwarnung, ein 15 Sekunden Zeitstrafe oder mit der Disqualifikation des Mushers und des Gespanns für dieses Rennen bestraft werden.
– Entscheidungen müssen so schnell wie möglich, spätestens aber vier Stunden vor dem nachfolgenden Lauf, bekannt gegeben werden.
– Disziplinarmaßnahmen nach dem letzten Lauf des Rennens müssen noch vor dem Beginn der Preisverleihung erfolgen.
– Die Entscheidungen des Rennleiters sind nicht anfechtbar.

§12 Stake-out:
– Stake out Ketten/ Leinen, Abgabe-Ketten/ Leinen oder andere Befestigungsausrüstung sollen für den Hund bequem sein. Der Hund soll sich hinlegen und auch etwas bewegen können.
– Es muss darauf geachtet werden, dass die Kette/ Leine, womit der Hund befestigt ist, nie zu lang ist, um das Verheddern mit anderen Hunden oder Erstickungsgefahren zu vermeiden.
– Alle Ausrüstung muss in gutem Zustand sein, um Verletzungsgefahren zu verringern. Leinen- enden müssen umhüllt sein, um die Hunde zu schützen.
– Angeleinte Hunde sollen immer unter Aufsicht sein.
– Fahrer/ Dog-handler sollen das Stake-out Gelände und die Parkplatzbereiche sauber halten und kein Futter/Nahrungsmittel hinterlassen. Hundekot muss in bestimmten Müllsäcken entsorgt werden. Entsprechende Müllsäcke sind bei der Startnummernausgabe enthalten. Restmüll ist selbst zu entsorgen
– Im Müllsack mit dem Hundekot darf sich kein Restmüll befinden.

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